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   VGH Bayern, 23.02.2005 - 24 ZB 04.2197   

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VGH Bayern, 23.02.2005 - 24 ZB 04.2197 (https://dejure.org/2005,74026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.02.2005 - 24 ZB 04.2197 (https://dejure.org/2005,74026)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 24 ZB 04.2197 (https://dejure.org/2005,74026)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 24 B 03.3295

    Terrorverdacht: Ausweisung von Tunesier rechtmäßig

    Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Behördenentscheidung abzustellen (Beschluss des BayVGH vom 23.2.05, 24 ZB 04.2197, Leitsatz 1).

    Dies bedeutet zunächst, dass die Vorgaben der EMRK sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte bei der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsentscheidung in angemessenem Umfang zu berücksichtigen sind (siehe Beschluss des Senats vom 23. Februar 2005, 24 ZB 04.2197).

  • VG Augsburg, 30.07.2008 - Au 6 K 08.142

    Libanesischer Staatsangehöriger; Rücknahme der Erteilung einer

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Aufenthaltsbeendigung am Maßstab des Art. 8 EMRK ist damit der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung unter Beachtung der aktuellen Umstände entscheidend (vgl. BayVGH vom 23.2.2005, Az. 24 ZB 04.2197, Juris, Rdnr. 34 f.).

    Im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (BayVGH vom 23.2.2005, a.a.O.) sind keine weiteren Umstände erkennbar, welche die Entscheidung des Beklagten unverhältnismäßig erscheinen ließen.

    Dabei sind zum einen die familiäre Situation und die Dauer des Aufenthalts des durch die Ausweisung Betroffenen zu untersuchen, daneben sind die Schwere der begangenen Straftaten zu prüfen und ist ein gerechtes Gleichgewicht der unterschiedlich betroffenen Interessen herzustellen (zusammenfassend BayVGH vom 23.2.2005, a.a.O., Rdnr. 31 ff.).

  • VGH Bayern, 15.03.2005 - 24 B 04.2005

    Klage gegen eine Befristung der Wiedereinreise auf Dauer; Anspruch auf Erteilung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Senats (Beschluss vom 23. Februar 2005, 24 ZB 04.2197) ist eine Ausweisungsverfügung grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zu beurteilen, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestand.

    Dies bedeutet, dass die Vorgaben der EMRK sowie die hierzu ergangene Rechtsprechung des Gerichtshofs für Menschenrechte bei der gerichtlichen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsentscheidung in angemessenem Umfang zu berücksichtigen sind (Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2005, 24 ZB 04.2197).

  • VGH Bayern, 26.03.2007 - 24 BV 03.2091

    Ausweisung - terroristische Vereinigung - PKK - Unterstützung - Verurteilung

    Maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob die Ausweisung auch im Hinblick auf Art. 8 EMRK verhältnismäßig ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidung durch den Senat (BayVGH vom 23.2.2005 ­ 24 ZB 04.2197).
  • VGH Bayern, 03.05.2005 - 24 B 04.2037

    Ausweisung eines Familienvaters, instabile familiäre Situation, Grundsatz der

    Die Ausweisung erweist sich auch zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung (vgl. hierzu BayVGH vom 15.3.2005 Az. 24 B 04.2005; vom 23.2.2005 Az. 24 ZB 04.2197) nicht als unverhältnismäßig.
  • VGH Bayern, 29.03.2007 - 24 ZB 07.111

    Ausländerrecht: Ausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Eingriff in das

    Für die ergänzende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne des Art. 8 EMRK ist auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (BayVGH vom 24. Februar 2005 Az. 24 ZB 04.2197 - JURIS).
  • VGH Bayern, 27.04.2006 - 24 ZB 05.2915

    Ausländerrecht: Regelausweisung nach BtM-Straftat, Zurückstellung der

    Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Entscheidung des Senats (BayVGH vom 23.2.2005 Az. 24 ZB 04.2197).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572

    Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und

    Wegen der Einzelheiten wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Februar 2005 (Az. 24 ZB 04.2197 EA Bl. 10 ff.) verwiesen.
  • VG Augsburg, 10.03.2009 - Au 1 K 08.1197
    Maßgeblich für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit ist dabei der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, die insoweit gebotene Prüfung durch das Gericht hat unter Beachtung der aktuellen Umstände zu erfolgen (BayVGH vom 23.2.2005 Az. 24 ZB 04.2197).
  • VG München, 31.01.2006 - M 9 E 05.5817

    Verwaltungsverfahrensrecht: Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen eines

    Das gilt selbst dann, wenn man in Fortführung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Urteil vom 31. Oktober 2002, Yildiz; dem folgend BVerfG v. 1. März 2004, 2 BvR 1570/03) die Verhältnismäßigkeit der Ausweisung im Zeitpunkt der Abschiebung prüfen wollte (vgl. BayVGH v. 23. Februar 2005 Nr. 24 ZB 04.2197 und v. 15. März 2005 Nr. 24 B 04.2005, die den Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung für maßgeblich ansehen).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 24 ZB 05.3156

    Verwaltungsprozessrecht: Fehlende Wohnanschrift bei "untergetauchter" Partei -

  • VG Augsburg, 13.03.2008 - Au 6 S 08.143

    Libanesischer Staatsangehöriger

  • VG Augsburg, 04.08.2008 - Au 1 K 07.370

    Mazedonischer Staatsangehöriger; zur Regelausweisung herabgestufte

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